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Europäische Bürgerinitiative

Aktuelles


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Die Europäische Bürgerinitiative

Ab dem 01. 04.2012 gewinnen die Bürger der Europäischen Union eine
demokratische Mitbestimmungs-möglichkeit mehr: die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Dieses Instrument erlaubt es den Unionsbürgern, bedeutende Angelegenheiten zur Umsetzung der EU-Verträge der Europäischen Kommission als Vorschlag zu unterbreiten. Es wurde aufgrund des Vertrages von Lissabon in einer Verordnung umgesetzt, um den Bürgern der Mitgliedsstaaten mehr Mitwirkungsrecht in der europäischen Politik einzuräumen.

Dieses Volksbegehren auf europäischer Ebene muss von einer Bürgerinitiative eingereicht werden, die aus mindestens sieben Mitgliedern aus mindestens
sieben verschiedenen Mitgliedstaaten der EU besteht. Online wird bei der Europäischen Kommission ein Antrag auf Registrierung des Volksbegehrens gestellt und bei Erfolg hat die Initiative ein Jahr lang Zeit, 1 Million Unterschriften von Unterstützern zu sammeln. Dies kann in Papierform oder Online vonstatten gehen. Abstimmungsberechtigt sind alle Bürger, die das Recht haben, an der Wahl zum Europäischem Parlament (Unionsbürger mit dem Mindestalter von 18 Jahren, Ausnahme Österreich: 16 Jahren) teilzunehmen. Die Unterschriften werden von den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedsstaates geprüft, ehe das Ergebnis der Europäischen Kommission zugeleitet wird. Ihr bleibt es frei gestellt zu entscheiden, wie in der Angelegenheit weiter verfahren wird oder ob die Bürgerinitiative abgelehnt wird, was ausreichend begründet werden muss. Neben der Medienwirksamkeit solcher Initiativen erhalten die Vertreter des Begehrens die Möglichkeit, vor dem Europäischem Parlament ihr Anliegen vorzutragen.

Laufende Europäische Bürgerinitiativen werden auf der Internetseite der Europäischen Kommission als Information bereit gestellt, nach Anmeldung durch die Organisatoren besteht auch die Möglichkeit, an einer Initiative online teilzunehmen.

Nähere Informationen finden Sie unter:

ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome



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