Hauptmenü
Projekte
Projekte - BBWA
Lokales Soziales Kapital (LSK)
Durch das Programm "Lokales Soziales Kapital" werden im Land Berlin Kleinstvorhaben, sogenannte Mikroprojekte gefördert, die auf lokaler Ebene für benachteiligte Personengruppen neue Beschäftigungschancen eröffnen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Die Mikroprojekte sollen die Zusammenarbeit in Netzwerken, selbstorganisierten Gruppen und lokalen Initiativen stärken und gleichzeitig die berufliche Integration benachteiligter Personengruppen verbessern. Die Projekte werden in der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin finanziert.
Was wird gefördert?
Es werden nur Mikroprojekte gefördert, die sich einem der folgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
A) Unterstützung einzelner Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung, wie z.B.:
Berufliche Qualifizierung von bestimmten Personengruppen durch Projekte zur lokalen Wohnumfeldverbesserung, für
gemeindenahe Dienstleistung, im Bereich lokale Kultur oder im Bereich Naherholung, Tourismus
Integrationsprojekte für besonders benachteiligte Zielgruppen
gezielte Projekte gegen den Schulabbruch benachteiligter Jugendlicher
B) Unterstützung von Kleinstvorhaben zur Förderung bzw. Schaffung neuer Beschäftigung durch lokale Initiativen für
benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt, wie z.B.:
Unterstützung von beschäftigungswirksamen Aktivitäten lokaler Vereine, Organisationen und Initiativen
Maßnahmen zur Festigung und Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen für benachteiligte Menschen
Weiterbildung für lokale Kleinstinitiativen
C) Unterstützung von beschäftigungsorientierten Netzwerken, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt
einsetzen, wie z.B.:
Unterstützung zur Gründung oder Festigung lokaler Netzwerke
Förderung des Zusammenschlusses von Langzeitarbeitslosen
Unterstützung zur Professionalisierung und Weiterbildung von Akteuren in lokalen Netz-werken
D) Unterstützung bei der Existenzgründung und Gründung von sozialen Unternehmen und beschäftigungsorientierten
Genossenschaften
Vorbereitung der Existenzgründung für benachteiligte Personen
Starthilfen für soziale Unternehmen, beschäftigungsorientierte Genossenschaften, Selbsthilfeeinrichtungen
Wer kann einen Antrag stellen?
Das Programm LSK wendet sich v.a. an Lokale Initiativen, in Gründung befindliche Einrichtungen/ Betriebe/ Genossenschaften, Selbsthilfegruppen, Freiwilligenorganisationen, Kirchliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände, Frauenverbände bzw. -einrichtungen, Migrantenorganisationen.
Anträge
Die Förderhöchstsumme für jedes Projekt beträgt max. 10.000 €. Die Projektförderung ist auf längstens 12 Monate begrenzt.
Einmal jährlich (ggf. auch zweimal) erfolgt der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen. Innerhalb der dort genannten vier- bis sechswöchigen Frist können dann Projektvorschläge bei der Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (Herr Meyer, Tel.: 90297 2320) eingereicht werden. Die Auswahl der Mikroprojekte erfolgt durch die Steuerungsrunde des BBWA in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und dem Regionalbüro gsub bei der comovis GbR.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Internet unter:
www.bbwa-berlin.de/cms/website.php?id=/de/index/foerderinstrumente/lsk.htm
Aktuelle LSK-Projekte im Bezirk
Derzeitig laufen zwölf LSK-Projekte in Treptow-Köpenick.
Eine Übersicht zu den aktuellen LSK-Projekten im Bezirk finden Sie hier:
LSK-Projekte 2011 (70 kB)