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EU-Förderung
Förderprogramme - Strukturfonds
Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG IV)
Ziele:
Die Förderung im Rahmen von INTERREG IV zielt auf die:
Entwicklung von grenzüberschreitenden wirtschaftlichen und sozialen Projekten
Schaffung und Förderung der transnationalen Zusammenarbeit, einschließlich einer bilateralen Zusammenarbeit
zwischen den Küstenregionen
Stärkung der Effizienz der Regionalpolitik durch die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit, die Schaffung von
Netzwerken und den Erfahrungsaustausch zwischen den regionalen und lokalen Behörden
INTERREG IV A: "Grenzübergreifende Zusammenarbeit"
Gefördert wird eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit benachbarter Gebiete zur Schaffung dauerhafter, grenzübergreifender, wirtschaftlicher und sozialer Lösungen und zur gemeinsamen Planung räumlicher Entwicklungen. Berlin gehört - anders als Brandenburg - nicht zum Grenzraum. Somit können Berliner Projekte unter dieser Förderlinie keine Unterstützung erhalten.
INTERREG IV B: "Transnationale Zusammenarbeit"
Die "Transnationale Zusammenarbeit" basiert auf einer Aufteilung der EU in dreizehn staatenübergreifende Kooperationsräume. Diese umfassen jeweils mehrere EU-Länder, die ein gemeinsames Interesse an der Umsetzung spezifischer regionaler Zukunftsaufgaben haben.
Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gehört gemeinsam sowohl zu dem "Ostseeraum" (Baltic Sea Region) als auch zu dem "Zentraleuropäischen Raum" (Central European Space - CEUS).
Kooperationsraum: Ostseeraum
Im Rahmen von INTERREG IV B - Ostseeraum werden Maßnahmen mit folgenden Prioritäten gefördert:
Priorität 1: Innovationsförderung im Ostseeraum
Förderung der Leistungsfähigkeit der Innovationsquellen
Erleichterung des transnationalen Technologietransfers und der Wissensverbreitung
Verbesserung des gesellschaftlichen Innovationsumfeldes
Priorität 2: Externe und interne Erreichbarkeit der Ostseeregion
Komplementäre Maßnahmen in Verkehr und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Verbesserung
von Erreichbarkeit und Wachstum
Aktionen zur weiteren Integration bestehender und Schaffung neuer transnationaler Entwicklungszonen
Priorität 3: Management der Ostsee als gemeinsame Ressource
Wassermanagement unter besonderer Berücksichtigung von Herausforderungen wirtschaftlicher Aktivitäten und
des Klimawandels
Wirtschaftliches Management von Meeresgebieten und nachhaltige Nutzung von Meeresressourcen
Förderung der maritimen Sicherheit
Integrierte Entwicklung von Meeres- und Küstengebieten
Priorität 4: Förderung attraktiver und wettbewerbsfähiger Städte und Regionen
Stärkung von Metropolregionen, Städten und Stadtregionen als Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung
Strategische Unterstützung für eine integrierte Entwicklung der Ostseeregion und ihren sozioökonomischen
und räumlichen Zusammenhalt
Verbesserung sozialer Bedingungen und Wirkungen der Regional- und Stadtentwicklung
Weitergehende Informationen zu INTERREG B erhalten Sie auf den Seiten:
Das Faltblatt zu INTERREG IV B Ostseeraum steht hier für Sie zum Download bereit:
Faltblatt-INTERREG-IV-B-Ostseeraum (920 kB)
Ansprechpartnerin in Berlin für INTERREG IV ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
(Barbara Staib, Tel.: + 49 30 9013-8111, Fax: + 49 30 9013-8528, Email: Barbara.Staib@senwtf.berlin.de)
INTERREG IV C: "Interregionale Zusammenarbeit"
Im Mittelpunkt der interregionalen Zusammenarbeit steht die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden in ganz Europa, um Erfahrungen und bewährte Vorgehensweisen (best-practice) hinsichtlich Strukturfonds-bezogener Themen auszutauschen. Das Programm konzentriert sich auf die beiden Schlüsselthemen: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft sowie Umweltschutz und Risikoverhütung.
Weitere Informationen zu allen drei Ausrichtungen des INTERREG IV-Programmes erhalten Sie hier:
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